Hilfe bei der Selbstauskunft

Software soll Zweierlei erfüllen: Sie soll dem Anwender Nutzen bringen und dem Hersteller Einnahmen. Durch Annahme der Nutzungsbedingungen ( EULAs ) erhalten Anwender das Recht, die betreffende Software zu nutzen. Wahrscheinlich hat jeder schon einmal etwas installiert, ohne die Nutzungsbedingungen im Detail zu lesen. In den meisten Fällen geht der Deal aber auch mit weitreichenden Pflichten einher. So räumen Anwender Herstellern wie Microsoft automatisch das Recht ein, jederzeit eine Selbstauskunft über genutzte und installierte Produkte einzufordern. Im Verdachtsfall einer Unterlizenzierung und bei fehlender Kooperation des Anwenders hat Microsoft gute Chancen, die Nutzung gerichtlich vorläufig zu untersagen. Das bedeutet für Unternehmen in der Regel das Aus. Man ist gezwungen, Forderungen zu erfüllen und Auskünfte zu erteilen. Im Streitfall sitzen die Hersteller am längeren Hebel.

Es hat auch keinen Zweck, sich auf eventuelle falsche Beratung früherer Dienstleister zu berufen. Das interessiert im Streitfall leider niemanden. Und die ehemaligen Lizenzverkäufer in Regress zu nehmen, ist so gut wie aussichtslos. In der Regel wurde zum Zeitpunkt des Lizenzkaufs nicht dokumentiert, welchem Zweck die angefragten Lizenzen dienen sollten oder wie sie genutzt werden.

Self-Disclosure

Man könnte jetzt meinen, es sei eine klare Sache: "Anwender nutzen die Software, also haben sie zu zahlen", und sogar überzeugt sein, dass dies in Ordnung sei... Das allerdings würde nur zu 100% stimmen, wenn die Lizenzpolitik in der Historie nicht bewusst eingebaute und unbewusst verursachte Fallstricke für die Anwender erzeugt hätte. Aber das hat sie definitiv.
Unternehmen sind meist voll damit ausgelastet Werte zu erwirtschaften und können sich nicht um ständig angepasste Lizenzverträge der Hersteller kümmern. Sie können schon gar nicht die Kenntnisse ihrer Dienstleister hinterfragen oder produktive Umgebungen mal eben deswegen ändern. Das ist der Grund, warum Unternehmen mit der Zeit in eine zwielichtige Grauzone der Unsicherheit geraten. Im Zweifelsfall unterzeichnen sie aus der Defensive heraus alles, nur damit es keinen Ärger mit dem Hersteller gibt.


Goldmine


Falsch lizenzierte Unternehmen sind faktisch eine wahre Goldgrube für die Hersteller. Und wann immer die Quartalszahlen zu niedrig erscheinen, werden systematisch Selbstauskünfte der Kunden eingefordert. In der Regel steigen dadurch die Lizenz-Nachkäufe von selbst, doch auch das Geschäft der Dienstleister und anhängenden Vertragspartner wird enorm angekurbelt:
Es ist eine Gelddruckmaschine. Falsch angewendete, alte Lizenzen werden von neu bezahlten abgelöst und verfallen sinnlos im kaufmännischen Bestand. Die Ironie dabei: Alle Profiteure dieses Systems wollen einen unterstützen, aber niemand hilft einem.

Um der Zwickmühle der Unsicherheit zu entkommen, ist jedem Unternehmen geraten, aktives Lizenzmanagement zu betreiben und die Berater mit Bedacht auszuwählen. Bei Lizenzkäufen sollte Zweck und Anwendung der Lizenzen schriftlich fixiert und vom Verkäufer bestätigt werden. Verantwortliche sollten sich der rechtlichen Situation bewusst sein und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Kommt dann eine Aufforderung zur Selbstauskunft, hat man dadurch eine gewisse Sicherheit und muss nicht in die Defensive geraten.


Selbstauskunft... Was nun?

Durch unsere enge Verbindung zu Lan-Inspector Kunden erhielten wir weitreichenden Einblick in die oben beschriebenen Abläufe.

An dieser Stelle sei nochmals betont: Fakt ist, dass Anwender für die Nutzung der Software bezahlen müssen. Trotzdem lohnt es sich, bei Lizenzirrtümern nicht direkt ins offene Messer zu laufen. Wir unterstützen Sie und helfen Ihnen, die individuelle Lizenzsituation sachlich zu beleuchten. Unser Hintergrundwissen über Motive und Praktiken der Hersteller kann für die Entwicklung einer Verhaltensstrategie entscheidend sein. Die richtigen Schachzüge können für eine deutliche Schadensbegrenzung sorgen.


Individuelle Strategie bei:
  1. Kommunikation mit dem Hersteller
  2. Analyse eventueller früherer Falschberatung
  3. Interner Schadensbegrenzung
  4. Umstrukturierung genutzter Software
  5. Aufbau eines Lizenz-Managements
  6. Falsche Anwendung von Sonderlizenzen
  7. Provisionsfreie Vermittlung an Reseller

Wir beraten Sie gern. Auch für den Fall, dass Sie keinen Lan-Inspector einsetzen. VisLogic verkauft oder vermittelt keine Lizenzen anderer Hersteller. Deswegen sind wir Ihr unabhängiger Berater bei Selbstauskünften. Bitte sprechen Sie uns darauf an.

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